CDU Kreistagsfraktion Landkreis Rostock

Klarheit bei Finanzen und Kapazitäten: CDU-Fraktion stellt drei Grundsatzanträge zur Kreistagssitzung

Die Diskussion um die geplante Unterkunft in Ziesendorf hat grundsätzliche Fragen zur Zusammenarbeit zwischen Kreistag und Verwaltung aufgeworfen. Um diese Fragen unabhängig vom Einzelfall zu klären und Rechtssicherheit für künftige Vorhaben zu schaffen, bringt die CDU-Kreistagsfraktion zur nächsten Sitzung ein Paket aus drei Anträgen ein. Im Fokus stehen die Einhaltung der Hauptsatzung sowie eine valide Datenbasis bei der Unterbringung.

Für die Fraktion steht fest: Die in der Hauptsatzung definierten Wertgrenzen für finanzielle Entscheidungen müssen bindend sein – unabhängig von der Art der Finanzierung. Zudem bedarf jede Entscheidung über neue Unterkünfte einer belastbaren Bedarfsanalyse.

Mit den folgenden drei Initiativen wollen wir die Handlungsgrundlagen des Landkreises präzisieren:

1. Verbindlichkeit der Wertgrenzen bei Verträgen

Die Hauptsatzung des Landkreises regelt in § 18, dass finanzielle Verpflichtungen ab einer bestimmten Höhe (z. B. 250.000 Euro) nicht mehr durch den Landrat allein, sondern durch die gewählten Gremien entschieden werden müssen. Zuletzt wurde seitens der Verwaltung argumentiert, dass diese Gremienbeteiligung entfallen könne, wenn die Kosten durch das Land erstattet werden. Diese Rechtsauffassung teilen wir nicht. Da der Landkreis juristischer Vertragspartner wird und damit in die Haftung geht, muss das Brutto-Gesamtvolumen eines Vertrages ausschlaggebend für die Zuständigkeit sein. Unser Antrag stellt klar: Werden die Wertgrenzen überschritten, ist zwingend der Kreisausschuss oder der Kreistag zu beteiligen.

2. Parlamentsvorbehalt bei außerplanmäßigen Ausgaben

Ähnlich verhält es sich bei Ausgaben, die nicht im ursprünglichen Haushalt veranschlagt waren. Auch hier gilt: Wenn das Volumen der Maßnahme die Wertgrenzen der Hauptsatzung überschreitet, handelt es sich um eine wesentliche Änderung des Haushaltsplanes. Unser Antrag fordert: Der Landrat muss für solche „erheblichen“ außerplanmäßigen Aufwendungen die Zustimmung des Kreistages einholen. Eine bloße Kostenzusage Dritter (z. B. Fördermittelgeber) ersetzt nicht die notwendige haushaltsrechtliche Entscheidung des Parlaments über die Ausweitung des Budgets.

3. Validierung der Belegungszahlen

Bevor langfristige Bindungen für neue Unterkünfte – wie aktuell in Ziesendorf geplant – eingegangen werden, muss der tatsächliche Bedarf zweifelsfrei feststehen. Es liegen Hinweise vor, dass die statistisch gemeldeten Belegungszahlen in den Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungen nicht deckungsgleich mit der tatsächlichen Anwesenheit der Bewohner sind (z. B. durch unbekannten Verzug). Unser Antrag verlangt:

  • Eine stichtagsbezogene Erhebung der physischen Anwesenheit in allen Einrichtungen.

  • Die administrative Bereinigung der Listen bei dauerhafter Abwesenheit.

  • Die konsequente Anwendung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Leistungseinstellung bei Wegfall der örtlichen Zuständigkeit).

  • Ein Moratorium für neue Mietverträge, bis die Ergebnisse vorliegen und geprüft wurde, ob der Bedarf durch freie Kapazitäten im Bestand gedeckt werden kann.

Fazit: Mit diesen Anträgen stärken wir die Rolle des Kreistages als Kontrollorgan und sorgen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern. Es geht uns um Verfahrenssicherheit und eine faktenbasierte Unterbringungspolitik.